Kosten
Die Abrechnung einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung erfolgt gemäß der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar für Beratung und Coaching wird an diese Gebührenordnung angelehnt vereinbart. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Kostenübernahme, gerne können wir das individuelle Vorgehen auch persönlich besprechen.
Private Krankenversicherung/ Beihilfe
Die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung bei einer approbierten Psychologischen Psychotherapeutin mit Fachkundenachweis werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen. Da sich die Vertragsbedingungen unterscheiden, empfehle ich Ihnen, sich vor Beginn einer Therapie bei Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle über den Leistungsumfang sowie die Formalitäten der Antragsstellung zur Kostenübernahme zu informieren. Bitte sprechen Sie mich an, damit ich Sie bei der Klärung der Formalitäten unterstützen kann.
Selbstzahler
Sollten Sie die Kosten für die Therapie selbst übernehmen wollen, kann die Therapie ohne formale Antragsstellung und somit ohne längere Wartezeit beginnen. Die Kosten richten sich dabei ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).
Gesetzliche Krankenkassen
Die Kosten einer Psychotherapie in meiner Praxis werden bei gegebener Indikation von jeder gesetzlichen Krankenkasse übernommen.